14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist in Kraft. Die 7-Tage-Inzidenz wird durch eine Krankenhausampel als Indikator ersetzt. Im Innenbereich gilt grundsätzlich der 3G-Grundsatz. Die Medizinische Maske wird neuer Maskenstandard.
Link: Vierzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (14. BayIfSMV)
Quelle: Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (stmgp)
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