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Bevölkerungsschutzgesetz: Bundesweite Notbremse beschlossen

Mit dem „Vierten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ werden das Infektionsschutzgesetz sowie das Dritte und das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB III und SGB V) geändert.

Bild: Gerd Altmann / Pixabay

Mit dem „Vierten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ werden das Infektionsschutzgesetz sowie das Dritte und das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB III und SGB V) geändert. Hierzu haben wir eine Linksammlung zu weiteren Informationen der Änderung zusammengestellt.

Linksammlung: