Corona Arbeitsschutzregeln
Zum Schutz vor dem Coronavirus in der Arbeitsstätte empfiehlt die Bundesregierung am 16.04.2020 die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard´s, welche am 10.08.2020 durch die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregeln konkretisiert wurden.
Sie enthalten folgende Eckpunkten:
- Der Arbeitsschutz muss bei einem schrittweisen Hochfahren der Wirtschaft zugleich um betriebliche Maßnahmen zum Infektionsschutz vor dem Coronavirus ergänzt werden!
- Arbeitsschutzexperten sind einbinden, arbeitsmedizinischer Vorsorge anzubieten!
- Der Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern gilt auch bei der Arbeit sowie in Gebäuden, im Freien und in Fahrzeugen!
- Abläufe müssen so erfolgen, das Beschäftigte wenig direkten Kontakt zueinander haben!
- Nie krank zur Arbeit!
- Zusätzlichen Schutz (MNS) bei unvermeidlichem direkten Kontakt sicherstellen!
- Hygienemaßnahmen ausbauen!
- Arbeitsmedizinische Vorsorge nutzen; Risikogruppen besonders schützen!
- Betriebliche Pandemieplanung erstellen!
- Betriebliche Informationen ausbauen!
Link zum Bundesministerium für Arbeit und Soziales (https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/Arbeitsschutz/arbeitsschutz.html)
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