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Corona Arbeitsschutzregeln

Zum Schutz vor dem Coronavirus in der Arbeitsstätte empfiehlt die Bundesregierung am 16.04.2020 die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard´s, welche am 10.08.2020 durch die SSARS-CoV-2-Arbeitsschutzregeln konkretisiert wurden.

Bild: visualsDde / Pixabay

Zum Schutz vor dem Coronavirus in der Arbeitsstätte empfiehlt die Bundesregierung am 16.04.2020 die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard´s, welche am 10.08.2020 durch die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregeln konkretisiert wurden.
Sie enthalten folgende Eckpunkten:
  1. Der Arbeitsschutz muss bei einem schrittweisen Hochfahren der Wirtschaft zugleich um betriebliche Maßnahmen zum Infektionsschutz vor dem Coronavirus ergänzt werden!
  2. Arbeitsschutzexperten sind einbinden, arbeitsmedizinischer Vorsorge anzubieten!
  3. Der Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern gilt auch bei der Arbeit sowie in Gebäuden, im Freien und in Fahrzeugen!
  4. Abläufe müssen so erfolgen, das Beschäftigte wenig direkten Kontakt zueinander haben!
  5. Nie krank zur Arbeit!
  6. Zusätzlichen Schutz (MNS) bei unvermeidlichem direkten Kontakt sicherstellen!
  7. Hygienemaßnahmen ausbauen!
  8. Arbeitsmedizinische Vorsorge nutzen; Risikogruppen besonders schützen!
  9. Betriebliche Pandemieplanung erstellen!
  10. Betriebliche Informationen ausbauen!

Link zum Bundesministerium für Arbeit und Soziales (https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/Arbeitsschutz/arbeitsschutz.html)