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Firmen müssen Corona-Tests anbieten!

Die Regeln zum betrieblichen Infektionsschutz werden bis zum 30. Juni 2021 verlängert und um ein betriebliche Testpflicht ergänzt!

Bild: Peggy Choucair / Pixabay

Die Regeln zum betrieblichen Infektionsschutz werden bis zum 30. Juni 2021 verlängert und um ein betriebliche Testpflicht ergänzt! Die Veröffentlichung der Verordnung wird voraussichtlich bis zur Mitte der 17.KW Inkrafttreten.

Hier gehts zur "zweiten Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung" des Bundesministerium´s für Arbeit und Soziales (BMAS)

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) - Verbindliches Testangebot in Betrieben kommt