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Schnelltest im Unternehmen

Eine Entscheidung zu Schnelltest´s im Unternehmen wurde durch Bund und Länder im Beschluss vom 03.03.2021 getroffen.

Bild: Peggy Choucair / Pixabay

Eine Entscheidung zu Schnelltest´s im Unternehmen wurde durch Bund und Länder im Beschluss vom 03.03.2021 getroffen.

Pkt. 2 des Beschluss vom 03.03.2021:
Für einen umfassenden Infektionsschutz ist es erforderlich, dass die
Unternehmen in Deutschland als gesamtgesellschaftlichen Beitrag ihren in
Präsenz Beschäftigten pro Woche das Angebot von mindestens einem
kostenlosen Schnelltest machen. Soweit möglich soll eine Bescheinigung über
das Testergebnis erfolgen. Dazu wird die Bundesregierung mit der Wirtschaft
noch in dieser Woche abschließend beraten.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte veröffentlicht hierzu eine Liste der bereits zugelassenen Antigen-Tests (zur professionellen Anwendung) zum direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2.
Ebenso wurden durch eine Sonderzulassung nach §11 Absatz 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) eine Reihe von Antigen - Selbsttests zur Eigenanwendung durch Laien freigegeben und veröffentlicht (Liste der Tests zur Eigenanwendung durch Laien).